Dispositionsschein

Dispositionsschein
spezieller Verpflichtungsschein eines Bankiers (§ 363 I HGB), mit dem dieser sich als Aussteller Dritten gegenüber zur Leistung eines bestimmten Betrages verpflichtet.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Dispositionsschein — Dispositionsschein, die Empfangsbescheinigung, die für hinterlegte oder auf Kontokorrent gegebene und dem Deponenten zu jeder Zeit zur Verfügung stehende Gelder ausgestellt wird …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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