- Dispositionsschein
- spezieller Verpflichtungsschein eines Bankiers (§ 363 I HGB), mit dem dieser sich als Aussteller Dritten gegenüber zur Leistung eines bestimmten Betrages verpflichtet.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Dispositionsschein — Dispositionsschein, die Empfangsbescheinigung, die für hinterlegte oder auf Kontokorrent gegebene und dem Deponenten zu jeder Zeit zur Verfügung stehende Gelder ausgestellt wird … Meyers Großes Konversations-Lexikon